VR-ProfiBroker
Definieren Sie Brokerage neu
Nicht nur Transaktion, sondern jede Menge Information: Mit dem VR-ProfiBroker erwartet Sie ein umfangreiches Informations- und Orderangebot. Marktdaten, Realtime-Kurse, Analysetools, Zugriff auf das ausgezeichnete Research der DZ BANK und Produktvorschläge bieten Ihnen überzeugende Vorteile beim Trading.
Professionelles Investment
Der VR-ProfiBroker bietet Ihnen viel Komfort bei der Bedienung und eindrucksvolle Interaktionsmöglichkeiten. Die Orderfunktionen sind aus nahezu allen Bereichen abrufbar. Damit können Sie schnell auf das aktuelle Marktgeschehen reagieren.
Investmententscheidungen leichter treffen
Mit wenigen Klicks erhalten Sie schnell und komfortabel einen umfassenden Überblick über das aktuelle Marktgeschehen: Realtime-Kurse, Push-Charts, aktuelle Nachrichten und Analysen sowie umfangreiche Wertpapierportraits. Ein Newsletter rundet das Informationsangebot ab. Analysetools wie den Chart-Trader gestalten Sie individuell nach Ihren Anforderungen und erhalten ausführliche Auswertungen.
Überzeugende Vorteile beim Trading
- Umfassende Marktdaten
- Research der DZ BANK
- Realtime-Kurse, Limit- und Notizverwaltung
- Attraktive Konditionen, individuell ausgestaltet
- Exzellentes Design, hoher Bedienkomfort
- Auch für Ihr mobiles Endgerät verfügbar
VR-Banking App – Jetzt auch mit Brokerage-Funktion
- Ab sofort können Sie in Ihrer „VR-Banking App“ den Service Mobile-Brokerage nutzen und sind unterwegs immer auf dem aktuellen Stand.
- Damit stehen Ihnen die vollen Orderfunktionalitäten, eine sinnvolle Markdatenversorgung sowie die Notizen- und Kursalarm-Funktion auch mobil zur Verfügung. Mit der Watchlist-Funktion können Sie Ihre Wertpapiere auch unterwegs stets im Blick behalten.
Wie gelangen Sie zum neuen VR-ProfiBroker?
- Sie haben bereits ein Online-Depot und Zugangsdaten für unser eBanking? Dann können Sie gleich loslegen. Melden Sie sich wie gewohnt mit Ihrem VR-NetKey/Alias und Ihrer PIN im eBanking (Login Konto/Depot) an.Im Reiter „Brokerage“ finden Sie die neue Anwendung „VR-ProfiBroker“.
- Sie haben noch kein Online-Depot? Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.
Webinare
- In unseren interaktiven Kundenseminaren haben Sie die Möglichkeit, die umfangreichen Funktionen des VR-ProfiBroker kennenzulernen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Themenwebinare zur Unterstützung Ihrer Anlagestrategien an.
- Termine im Überblick:
Eine Übersicht der Termine zum Kennenlernen der neuen Anwendung und zu fachlichen Themenstellungen finden Sie unter dem Link „Terminübersicht“. Die Webinare werden laufend neu geplant. Schauen Sie daher häufiger hier vorbei. http://info.vr-profibroker.de
Wichtiger Hinweis
Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen.
Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trades) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden (Pre-Arranged Trades). Diese sind wie gesagt jedoch verboten!
Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):
- Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ (Wash-Trade) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei der Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.
Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):
- Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ (Pre-Arranged Trade) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z.B. über das Depot von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.
Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trade) als auch „abgesprochene Geschäfte“ (Pre-Arranged Trade) sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.
Wie mache ich es richtig?
- Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.
- Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.
Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt
Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) regelt in Art. 12 und Art. 15 das Verbot der Marktmanipulation. Auch die Bedingungen für Geschäfte an den einzelnen Börsenplätzen enthalten Verbote hinsichtlich unzulässiger Orders.
Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.